Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat ihre Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie am 07.04.2020 in korrigierter Fassung veröffentlicht. Die erste, etwas stringente Interpretation der Leitlinien der Bundesregierung, wurde überarbeitet.

Unter gewissen Voraussetzungen dürfen bspw. Bau- und Gartenmärkte, landwirtschaftliche Hofläden, Auto- und Fahrradwerkstätten sowie Zeitungsverkaufsstellen und Blumenläden wieder öffnen.

Hier ist die Verordnung abgelegt: 2020-04-07_Nds._VO_Kontakte

Einige der sich daraus ergebenden Fragen werden hier beantwortet: FAQ zur Fassung vom 07.04.2020

Weitere Beiträge

Kubb-Turnier

Kubb-Turnier

Kubb-Turnier Am 31.08.2024 hat die Zukunftswerkstatt Grupenhagen erneut ein Kubb-Turnier ausgerichtet, das in diesem Jahr auf dem Bolzplatz stattfand.  Nach 12 Mannschaften im Vorjahr meldeten in diesem Jahr sogar 18 Mannschaften, die auf 4 Spielfeldern zunächst in...

mehr lesen