Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat ihre Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie am 07.04.2020 in korrigierter Fassung veröffentlicht. Die erste, etwas stringente Interpretation der Leitlinien der Bundesregierung, wurde überarbeitet.
Unter gewissen Voraussetzungen dürfen bspw. Bau- und Gartenmärkte, landwirtschaftliche Hofläden, Auto- und Fahrradwerkstätten sowie Zeitungsverkaufsstellen und Blumenläden wieder öffnen.
Hier ist die Verordnung abgelegt: 2020-04-07_Nds._VO_Kontakte
Einige der sich daraus ergebenden Fragen werden hier beantwortet: FAQ zur Fassung vom 07.04.2020